Deutschland

Nach Gerichtsbeschluss: RKI muss Mitglieder des eigenen Krisenstabs nennen

Das Robert Koch-Institut und mit ihm die RKI-Risikogruppe gelten als das Corona-Beratungsgremium der Bundesregierung schlechthin. Doch erst ein Gerichtsbeschluss brachte nun zumindest etwas Licht ins Dunkel der konkreten Entscheidungsfindung.
Nach Gerichtsbeschluss: RKI muss Mitglieder des eigenen Krisenstabs nennenQuelle: AFP © MICHELE TANTUSSI

Kaum ein anderes Institut erfreut sich seit Ausrufung der Corona-Pandemie derartiger Machtfülle wie das Robert Koch-Institut (RKI). Doch obwohl hier Informationen von nationaler Tragweite aufbereitet werden, weiß kaum jemand, aus welchen Personen sich der RKI-Krisenstab konkret zusammensetzt und wer an den entsprechenden Sitzungen teilnimmt.

Nur soviel wird auf den Seiten des RKI verraten: "Die Risikobewertung wird durch den RKI-Krisenstab formuliert". Zur Risikoeinschätzung selbst heißt es mit Stand 4. März 2020 bei dem Bundesinstitut im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit:

"Die Risikoeinschätzung dient vorrangig dazu, dass von den Entscheidungsträgern geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung eines bedeutsamen epidemischen Geschehens empfohlen werden können."

Vielen Beobachtern waren die Informationen zum Krisenstab angesichts der Tragweite der im Bundesinstitut getroffenen und fundamentalen Entscheidungen allerdings entschieden zu dürftig. So etwa den Initiatoren des Magazins Multipolar. So wollte man im Juli 2020 erfahren, "welche Personen zu diesem Krisenstab gehörten, wann die Treffen erfolgten und ob Sitzungsprotokolle existierten".

Doch die Antwort blieb unbefriedigend. Was die Zusammensetzung des Krisenstabs anbelangt, hüllte man sich weiterhin in Schweigen. Zur Durchsetzung des presserechtlichen Auskunftsanspruchs reichte Multipolar daher Anfang November 2020 Klage gegen das Institut beim Verwaltungsgericht Berlin ein.

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam. Im März erging dann ein Beschluss des Berliner Verwaltungsgerichts (Aktenzeichen: VG 27 L 335/20). Der Klage wurde in Teilen stattgegeben. Auf Geheiß der Justiz wurde das RKI dazu aufgefordert, sowohl die Termine der Sitzungen des Krisenstabs als auch dessen Mitglieder öffentlich zu machen.

Einzige Einschränkung: Es musste sich dabei um Mitglieder handeln, die als leitende Mitarbeiter auf dem öffentlich einsehbaren Organigramm des RKI einsehbar sind. Für die Mitarbeiter unterhalb der Leitungsebene gelte der Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte vorrangig, so dass deren Namen nicht öffentlich genannt werden, so das Gericht.

"Das RKI hat mehr als 1.000 Mitarbeiter, etwa 80 davon – die Abteilungs- und Fachgebietsleiter – sind im Organigramm vermerkt. Von diesen teilte uns das RKI, dem Gerichtsbeschluss folgend, inzwischen die 25 leitenden Mitglieder des Krisenstabes mit, sowie die Daten der Sitzungen."

Der Krisenstab, so heißt es bei Multipolar, "wurde demnach bereits am 6. Januar 2020 einberufen – zu einem Zeitpunkt, als in der öffentlichen Kommunikation des RKI, und auch der Bundesregierung insgesamt, noch keine Rede vom Coronavirus" gewesen sei.

Als für die Fachöffentlichkeit gekennzeichnet "(für Fachöff)", veröffentlichte das RKI am 17. Januar erstmals eine öffentliche Stellungnahme "zum neuen Coronavirus". Laut Recherchen des von Stefan Korinth, Paul Schreyer und Ulrich Teusch herausgegebenen Magazins erging "die erste Meldung zu einer Lagebesprechung (...) am 3. Februar 2020". Jens Spahn erklärte bei dieser Gelegenheit:

"Ich bin dankbar für die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Robert Koch-Institut. RKI, Behörden und Ärzte in Bayern, Hessen und Rhein-Pfalz tun alles, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern."

Zu diesem Zeitpunkt, klären die Herausgeber auf, "hatte der RKI-Krisenstab aber laut der Multipolar zugegangenen Terminliste bereits zwölf Beratungen hinter sich, so nach der Einberufung am 6. Januar auch am 8., 14. und 16. Januar – sowie anschließend fast täglich".

Es offenbart sich, dass es sich bei dem Krisenstab des Bundesinstituts nicht um ein festes Gremium handelt, sondern um einen "Pool von Mitarbeitern", die jeweils in unterschiedlicher Zusammensetzung bei den Beratungen zusammenfanden. In einer Stellungnahme an das Berliner Verwaltungsgericht heißt es seitens des RKI:

"An jeder Sitzung des Krisenstabes haben verschiedene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (…) teilgenommen, da die Teilnahme sich nach den jeweiligen zu besprechenden Tagesordnungspunkten bestimmt hat."

Da also nach wie vor keine Informationen zu den Teilnehmern der einzelnen Sitzungen vorlagen, reichte Multipolar nun Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht ein. Die Herausgeber sind der Ansicht, dass "der vorliegende Gerichtsbeschluss unser Auskunftsersuchen hier unserer Ansicht nach falsch interpretiert hat". Es wurde demzufolge wohl davon ausgegangen, dass es bei dem Ersuchen nur um die allgemeine Mitgliederliste und nicht um die Teilnehmer der einzelnen Sitzungen gegangen sei.

Am Montag veröffentlichte Multipolar die Namen der demzufolge 25 Mitglieder des Krisenstabs anhand einer Grafik, basierend auf dem RKI-Organigramm, wobei die entsprechenden Namen dunkel hervorgehoben sind.

"Von allen Unterbereichen des RKI am stärksten im Krisenstab vertreten ist die Abteilung für Infektionsepidemiologie unter Leitung von Dr. Osamah Hamouda."

Laut Multipolar bleibe jedoch eine zentrale Frage angesichts der epidemischen Lage nationaler Tragweite weiterhin unbeantwortet: "Aufgrund welcher Fakten haben diese Personen, mit den Behördenleitern Prof. Dr. Lothar Wieler und seinem Stellvertreter Prof. Dr. Lars Schaade an der Spitze, am Dienstag, dem 17. März 2020 entschieden, die Risikobewertung mit Blick auf das Coronavirus in Deutschland von "mäßig" auf "hoch" anzuheben?"

Im Schreiben des RKI vom März heißt es, dass bei "einem Teil der Fälle" die Krankheitsverläufe aufgrund von SARS-CoV-2 schwer seien, "auch tödliche Krankheitsverläufe kommen vor".

"Das RKI schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der Bevölkerung in Deutschland derzeit insgesamt als hoch ein. Diese Gefährdung variiert aber von Region zu Region."

Am 22. März verhängte die Bundesregierung den ersten Lockdown. Fortan hieß es, dass das Coronavirus sich sehr schnell in Deutschland verbreite. "Das ist eine sehr ernste Situation. Die Verbreitung vom Coronavirus muss gestoppt werden."

Auf Grundlage der RKI-Risikobewertung wurden die ersten strikten Corona-Maßnahmen verhängt und darüber informiert, "wie sich die Menschen in Deutschland verhalten müssen".

Intransparent bleibt demzufolge jedoch bis heute, auf welcher Faktenlage die RKI-Risikogruppe entschied, anhand der eigenen Risikobewertung die Corona-Gefahr von "mittel" auf "hoch" zu setzen.

Multipolar verweist auf ein Schreiben des RKI, wonach den verwendeten Begriffen "gering", "mäßig" und "hoch" (oder sogar "sehr hoch") keinerlei "quantitative Werte für Eintrittswahrscheinlichkeit oder Schadensausmaß zugrunde" lägen. Allerdings würden "die für die Schwerebeurteilung (= Schadensausmaß) genutzten drei Kriterien bzw. Indikatoren (Übertragbarkeit, Schwereprofil und Ressourcenbelastung) mit jeweils messbaren Größen beurteilt".

Nun stelle sich laut Korinth, Schreyer und Teusch die durchaus brisante Frage, ob die Entscheidungsfindung durch "politischen Druck" beeinflusst wurde, "eben nicht der Expertise der eigenen Fachleute, wie Osamah Hamouda, Ute Rexroth, Walter Haas, Christian Herzog oder Dirk Brockmann folgend". Die vom RKI erwähnten "messbaren Größen", die zu der entscheidenden Risikobewertung am 17. März 2020 führten, seien "bis heute nicht offengelegt" worden.

Laut den Autoren sollte das RKI in der Lage sein, diese grundlegenden Fakten zu "nennen und damit Transparenz herstellen", sollte die eigene Vermutung denn unzutreffend sein.

Es sei vollkommen inakzeptabel, "die Risikobewertung der Behörde ohne eine vorliegende transparente Faktengrundlage für ein wissenschaftlich fundiertes Urteil zu halten – so wie es bis heute viele Gerichte und Behörden tun."

Mehr zum Thema - Bravo! Die Reaktionen zeigen: #Allesdichtmachen hat alles richtig gemacht

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.