Gesellschaft

Massenmorde an Juden durch litauische Nazi-Kollaborateure – FSB veröffentlicht Archivdokumente

Der FSB veröffentlicht Archivdokumente über die Beteiligung litauischer Kollaborateure Nazi-Deutschlands am Massenmord in den besetzten Gebieten der UdSSR. Ihre Gräueltaten führten zur Ermordung von über 20.000 sowjetischen Bürgern, insbesondere der jüdischen Bevölkerung.
Massenmorde an Juden durch litauische Nazi-Kollaborateure – FSB veröffentlicht ArchivdokumenteQuelle: Sputnik © Nikolai Popow

Auf der offiziellen Webseite des russischen Inlandsgeheimdienstes FSB wurden Dokumente veröffentlicht, welche die Beteiligung litauischer Kollaborateure Nazi-Deutschlands am Massenmord an der Zivilbevölkerung in den besetzten Gebieten der Litauischen SSR während des Großen Vaterländischen Krieges belegen. Man findet diese freigegebenen Dokumente der sowjetischen Spionageabwehr unter der Rubrik "Archivmaterial" im Abschnitt "Geschichte".

Nach dem deutschen Angriff auf die UdSSR zogen die Nazis baltische Nationalisten aus der lokalen Bevölkerung in den besetzten Gebieten heran, damit diese für sie die "Drecksarbeit" erledigten. Diese Nationalisten führten Strafmaßnahmen gegen Zivilisten, sowjetische Kriegsgefangene und die Beseitigung von Bürgern jüdischer Nationalität durch.

So finden sich Informationen über den Massenmord an der sowjetischen Bevölkerung in der Litauischen SSR während der deutschen Besatzung in dem Bericht von Oberst Mitrofanow, einem Leiter der sowjetischen Spionageabwehr, vom 24. Oktober 1944. In dem Dokument heißt es:

"Im Laufe der operativen Arbeit in den befreiten Gebieten haben wir Fakten über die Massenvernichtung von Sowjetbürgern während der deutschen Besetzung der Litauischen SSR festgestellt. Aus dem Material der entlarvten Agenten der feindlichen Bestrafer, Verräter und aktiven deutschen Komplizen ging hervor, dass während der Besatzungszeit der faschistischen Invasoren allein in den Kreisen Marijampolės, Alytus und Vilkaviškio über 20.000 unschuldige Sowjetbürger, vor allem aus der jüdischen Bevölkerung und Partei- und Sowjetaktivisten, erschossen und hingerichtet wurden."

Als Beispiel wurden die Gräueltaten der deutschen Besatzungsbehörden und ihrer Helfershelfer in dem Städtchen Seirijai in der Litauischen SSR angeführt. In dem Dokument heißt es:

"Im Jahre 1941, etwa Mitte September, massakrierten die deutschen Besatzungsbehörden unter direkter Beteiligung von aktiven Kollaborateuren der deutschen Besatzungsbehörden und Verrätern aus den Reihen der Geheimpolizei und Mitgliedern der militärisch-nationalistischen Organisation Šaulių etwa 1.900 Menschen jüdischer Nationalität und 45 Kommunisten in Seirijai und den umliegenden Siedlungen. Unter den Erschossenen befanden sich Männer, Frauen, alte Menschen und Kinder."

Der FSB veröffentlichte auch einen Vernehmungsbericht vom 12. August 1944 des 1912 geborenen Litauers Herman Pavlaitis, der während der Nazi-Besatzung Polizeibeamter war. Er sagte:

"Mit der Ankunft der Deutschen in Litauen, mit der Besetzung des Gebietes durch deutsche Truppen, meldete ich mich ab dem 8. Juli 1941 freiwillig zum Dienst in der Polizei. ... Ich habe alles gemacht, wohin man mich geschickt hat und welche Aufgaben man mir auch immer übertragen hat. Im Allgemeinen bestand meine Aufgabe als Polizeibeamter darin, Maßnahmen zur Vernichtung der jüdischen Bevölkerung, der Kommunisten und der der Sowjetmacht treuen Personen durchzuführen, um das faschistische System in Litauen zu stärken. ... Zu dieser Zeit meines Dienstes in Liudvinavas gab es auch eine Massenerschießung der jüdischen Bevölkerung in Liudvinavas durch die Polizei, an der ich aktiv beteiligt war."

Ihm zufolge ordnete das deutsche Kommando daraufhin eine Massenrazzia bei der dort lebenden jüdischen Bevölkerung an. Die Razzia führte zur Verhaftung von etwa 7.700 Juden, darunter Frauen, ältere Menschen und Kinder bis hin zu Säuglingen.

Pavlaitis sagte, dass alle verhafteten Juden in ein Militärlager gebracht worden seien, wo sie drei Tage lang weder Wasser noch Essen bekamen. Am vierten Tag wurden die Verhafteten gruppenweise in einen Stall gebracht, wo sie nackt ausgezogen und durchsucht wurden und ihr Eigentum und ihre Habe gestohlen wurde. Dann habe man den jüdischen Männern befohlen, Gruben auszuheben – 150 Meter lang, 4 Meter breit und 5 Meter tief. Später, während des Verhörs, erzählte Pavlaitis:

"Nachdem alles für die Hinrichtung vorbereitet war, begann die eigentliche Hinrichtung. Die Männer wurden als erste erschossen, in Gruppen von 100 bis 200 Mann. Die Erschießung wurde von Polizisten und Deutschen mit Gewehren und Maschinengewehren durchgeführt. Nachdem alle jüdischen Männer erschossen worden waren, wurden sofort die Frauen auf diese Weise erschossen, ebenso wie Kinder jeden Alters, einschließlich Säuglinge."

Nach der Tötung wurden die Leichen in Gruben gestapelt, die von den jüdischen Männern selbst vorbereitet worden waren. Pavlaitis stellte fest, dass nicht alle von ihnen sofort starben, viele von ihnen wurden angeschossen und mit leichten bis mittelschweren Wunden lebendig begraben. Aus diesem Grund sei der Boden noch "mehrere Stunden" nach dem Vergraben der Leichen in Bewegung gewesen.

Die veröffentlichten Dokumente wurden im Rahmen des Projekts "Keine Verjährungsfrist" offengelegt und freigegeben. Ziel dieses Projekts ist es, die historische Erinnerung an die Tragödie der Zivilbevölkerung der UdSSR zu bewahren – die Erinnerung an die Opfer der Kriegsverbrechen der Nazis und ihrer Kollaborateure während des Großen Vaterländischen Krieges.

Mehr zum Thema - Würzburg: Eine Städtepartnerschaft mit Lwow oder die Kunst des Vergessens

Durch die Sperrung von RT zielt die EU darauf ab, eine kritische, nicht prowestliche Informationsquelle zum Schweigen zu bringen. Und dies nicht nur hinsichtlich des Ukraine-Kriegs. Der Zugang zu unserer Website wurde erschwert, mehrere Soziale Medien haben unsere Accounts blockiert. Es liegt nun an uns allen, ob in Deutschland und der EU auch weiterhin ein Journalismus jenseits der Mainstream-Narrative betrieben werden kann. Wenn Euch unsere Artikel gefallen, teilt sie gern überall, wo Ihr aktiv seid. Das ist möglich, denn die EU hat weder unsere Arbeit noch das Lesen und Teilen unserer Artikel verboten. Anmerkung: Allerdings hat Österreich mit der Änderung des "Audiovisuellen Mediendienst-Gesetzes" am 13. April diesbezüglich eine Änderung eingeführt, die möglicherweise auch Privatpersonen betrifft. Deswegen bitten wir Euch bis zur Klärung des Sachverhalts, in Österreich unsere Beiträge vorerst nicht in den Sozialen Medien zu teilen.