Nordamerika

Auf hoher See erbeutet: USA verkaufen konfisziertes iranisches Rohöl

Washington hat iranische Erdölprodukte verkauft, die zuvor von der US-Marine im Arabischen Meer eingezogen wurden. Das Geld soll laut dem US-Justizministerium an einen US-amerikanischen Wohltätigkeitsfond gehen.
Auf hoher See erbeutet: USA verkaufen konfisziertes iranisches RohölQuelle: Reuters © Hamad I Mohammed

Die US-Regierung hat iranische Erdölprodukte, die von der US-Marine in den Gewässern des Arabischen Meeres erbeutet wurden, für 26,7 Millionen US-Dollar verkauft. Das teilte das US-Justizministerium in einer am Dienstag veröffentlichten Erklärung mit. Die Menge des verkauften Rohöls soll sich auf etwa 1,1 Millionen Barrel belaufen. Der Erlös werde an den US-Fonds für Opfer des staatlich geförderten Terrorismus gehen. Das Ministerium teilte mit:

"Die US-Regierung hat die beschlagnahmten Erdölprodukte auf richterlichen Beschluss hin verkauft. Der Nettoerlös aus diesem Verkauf, 26.681.397,67 US-Dollar vor Zinsen, kann ganz oder teilweise an den US Victims of State Sponsored Terrorism Fund überwiesen werden, da der Fall nun abgeschlossen ist."

In der Erklärung wird nicht angegeben, wann die Einziehung des Öls auf See durchgeführt wurde, aber es wird behauptet, dass die Erdölprodukte von vier unter ausländischer Flagge fahrenden Tankern in oder um das Arabische Meer auf dem Weg nach Venezuela beschlagnahmt wurden. Unklar ist auch, ob die Erbeutung des iranischen Rohöls überhaupt gemäß internationalem und US-Recht legal war.

Auf einer Webseite des US-Justizministeriums heißt es, die USA seien laut internationalem Recht befugt, Abkommen zu schließen, um ausländische Schiffe auf hoher See zu stoppen, zu durchsuchen und festzuhalten, die im Verdacht stehen, am illegalen Drogenhandel beteiligt zu sein.

Die Vereinigten Staaten können ihre Gerichtsbarkeit über ein auf hoher See aufgegriffenes Schiff unter ausländischer Flagge einschränken. Das Schiff kann auf Ersuchen des Flaggenstaates zurückgegeben werden, ohne dass die inländischen Vorschriften zur Beschlagnahmung eingehalten werden müssen. Die Behörde stellt auf ihrer Internetseite klar:

"Wenn die Vereinigten Staaten gemäß internationalem Recht befugt sind, ihre polizeilichen Befugnisse auszuüben, um Schiffe im Namen ihres Flaggenstaates festzuhalten, stellt ein solches Festhalten keine Entnahme im Sinne des Fünften Verfassungszusatzes dar. Wird ein Schiff jedoch gleichzeitig im Namen der Vereinigten Staaten beschlagnahmt, weil es gegen US-Zollgesetze verstößt, hat ein Kläger Anspruch auf eine rasche Entscheidung über seine Rechte an dem beschlagnahmten Eigentum."

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